Erläuterung

Allgemeines


Die Berechnung erfolgt auf Einkommensteuer-Jahresbasis nach Grund- bzw. Splittingtabelle. Bei den monatlichen Beträgen handelt es sich um Jahreswerte geteilt durch 12. Der Rechner berechnet die Entlastung, indem er das Bürgerentlastungsgesetz ein- bzw. ausschaltet. Der Betrachtungszeitpunkt bleibt konstant (aktuell 2010).


Eingaben

  • Familienstand (ledig, verheiratet)
  • Status (angestellt, selbständig, verbeamtet)
  • Einkommen
  • Krankenversicherung (gesetzlich, privat)
  • Krankenversicherungsbeitrag (Beitragssatz bzw. Beitragshöhe inkl. Pflegeversicherung)

Annahmen

  • Keine Kinder
  • Keine Sonderzahlungen
  • Kirchensteuer 9 % (NRW)
  • Bei Privatversicherten: 80 % des Beitrags entsprechen dem gesetzlichen Leistungsumfang
  • Bei Verheirateten: Partner ist nicht berufstätig und falls privat versichert, gilt für den Ehegatten ebenfalls die gleiche Beitragshöhe.

Wichtiger Hinweis:

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die ermittelten Ergebnisse im Einzelfall die tatsächliche Ersparnis wiedergeben. Die ermittelten Werte sind daher nur als ungefähre Richtgrößen zu verstehen. Eine Günstigerprüfung wird nicht berücksichtigt.