Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich in höherem Maße geltend gemacht werden. Durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren kommt die Entlastung den Bürgern direkt zugute, das bedeutet: Jeden Monat mehr Netto im Geldbeutel!
Der Staat schenkt Ihnen spürbar mehr Geld!
Nutzen Sie Ihre persönliche Ersparnis für den Aufbau Ihrer Betriebsrente. Wir zeigen Ihnen auf den nächsten Seiten, wie es geht. Und das Beste: Sie müssen keinen Euro zusätzlich aufwenden!