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Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-,
Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z.B. Kredite, Bausparen,
Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich selbständige Unternehmen
betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu
können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen
zusammen.
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das
Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal
gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe
abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr
Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-
Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensammlung
geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer,
Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe
abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei
telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch
Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt gebucht
werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind
dagegen nur von den betroffenen Versicherungsunternehmen der Gruppe
abfragbar.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden
durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier
von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder
Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen
Unternehmen.
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