Seit dem 01. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft.
Grund für die gesetzliche Neuregelung war die vom Bundesverfassungsgericht
geforderte Gleichbehandlung der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung und Beamtenpensionen. Darüber hinaus ist es zu Änderungen bei
der „Riester-Rente“ und in der betrieblichen Altersversorgung gekommen.
Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von
Alterseinkünften. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Rentenleistung künftig
stärker besteuert wird. Der Übergang erfolgt schrittweise. Im Gegenzug werden
Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer befreit.
Die wichtigsten Fakten haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Einführung des 3-Schichten-Modells
- Schrittweiser Übergang zur Besteuerung der Renten
- Schrittweiser Übergang der Steuerbefreiung der
Altersvorsorgeaufwendungen
- Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung
- Einführung der neuen Rürup-Rente
- Änderung bei der „Riester-Rente“
- Änderung bei Kapitalanlageprodukten
Einführung des 3-Schichten-Modells
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3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
- Private Rentenversicherungen
- Kapitallebensversicherung
2. Schicht: Zusatzversorgung
- Betriebliche Altersversorgung
- „Riester-Rente“
1. Schicht: Basisversorgung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Berufsständische Versorgungseinrichtungen, die
der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen
- Landwirtschaftliche Alterskasse
- Rürup-Rente
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