Einführung der Rürup-Rente
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Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde ein neues steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt –
die Rürup-Rente – eingeführt. Die Vorsorgeaufwendungen
werden für diese private Vorsorge jedoch nur dann steuerlich gefördert,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: |
Die Rentensumme darf
- nicht kapitalisierbar
- nicht vererbbar
- nicht übertragbar
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlbar
sein.
Änderungen bei der „Riester-Rente“
Hier haben sich folgende Neuerungen ergeben:
- Einführung eines Dauerzulageverfahrens
- Reduzierung der Zertifizierungskriterien
- Erweiterung der Informationspflichten für den Anbieter
Änderungen bei Kapitalanlageprodukten
Wegfall der SteuerfreiheitBei Lebensversicherungen,
die ab 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge (also die Differenz
zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der geleisteten Beiträge)
zu versteuern. Allerdings müssen sie nur zu 50 Prozent versteuert werden,
wenn sie verschiedene Kriterien erfüllen:
- die Auszahlung darf erst nach dem 60. Lebensjahr
erfolgen und
- der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens 12
Jahren haben.
Senkung der Ertragsanteile für Leibrenten
Die privaten Rentenversicherungen sind aus steuerlicher
Sicht besser gestellt worden. Bislang wurde die private Rente aus einer solchen
Versicherung mit dem Ertragsanteil von 27 % versteuert, seit 2005 sind es
nur noch 18 %.
Übersicht über die Herabsetzung des Ertragsanteils:

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