Die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der staatlichen
Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Bei der
Direktversicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers eine
Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Begünstigter ist der
Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer
bzw. seine Hinterbliebenen aus.
Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz hat sich die steuerliche Förderung der
Direktversicherung geändert. Seit dem 01.01.2005 werden die Beiträge zur
Direktversicherung nicht mehr wie bisher pauschalversteuert, sondern sind bis zu einer Höhe
von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2009 = 2.592 Euro) steuer- und
sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag
um 1.800 Euro pro Jahr.
Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der
Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Darüber hinaus bietet die Direktversicherung auch noch die Möglichkeit der steuerlichen
Förderung nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".
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