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Direktversicherung

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der staatlichen Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.

 

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Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz hat sich die steuerliche Förderung der Direktversicherung geändert. Seit dem 01.01.2005 werden die Beiträge zur Direktversicherung nicht mehr wie bisher pauschalversteuert, sondern sind bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2009 = 2.592 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro Jahr.

Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Darüber hinaus bietet die Direktversicherung auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".

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