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Direktzusage

Die Direktzusage

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen, bei Eintritt des Versorgungsfalles die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat bei Eintritt des Versorgungsfalls einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken. Die Direktzusage unterliegt nicht der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Leistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Für diesen Insolvenzschutz sind Beiträge zu entrichten.

Zur Absicherung bzw. Finanzierung können Beteiligungen an Investmentfonds und/oder Risikoversicherungen bei einem Versicherer abgeschlossen werden.

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Beiträge bzw. Aufwendungen in der Ansparphase sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weitere Informationen zur Direktzusage erhalten Sie auch bei unserem Partner in der Sparkassen Finanzgruppe der ÖBAV.

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