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Pensionsfonds

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Der Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, der der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Allerdings sind die Anlagevorschriften des Pensionsfonds etwas liberaler, so dass im Vergleich zu anderen Durchführungswegen gegebenenfalls eine höhere Rendite erzielt werden kann. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Leistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Für diesen Insolvenzschutz sind Beiträge zu entrichten. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen haben einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

 

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Beiträge an einen Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (für das Jahr 2010 = 2.640 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro Jahr.

Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ist der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge genutzt werden.

Darüber hinaus bietet der Pensionsfonds auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".

Weitere Informationen zum Sparkassen Pensionsfonds erhalten Sie hier.

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