Der Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, der der Kontrolle der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Allerdings sind die
Anlagevorschriften des Pensionsfonds etwas liberaler, so dass im Vergleich zu anderen
Durchführungswegen gegebenenfalls eine höhere Rendite erzielt werden kann. Im Falle der Insolvenz
des Arbeitgebers sind die zugesagten Leistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
abgesichert. Für diesen Insolvenzschutz sind Beiträge zu entrichten. Der Arbeitgeber ist
Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen haben einen Rechtsanspruch auf die
zugesagten Leistungen.
Beiträge an einen Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung (für das Jahr 2010 = 2.640 Euro) steuer- und
sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag
um 1.800 Euro pro Jahr.
Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der
Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ist der Steuersatz in
der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge
genutzt werden.
Darüber hinaus bietet der Pensionsfonds auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung
nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".
Weitere Informationen
zum Sparkassen Pensionsfonds erhalten Sie hier.
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