Die Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen erhalten
einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Beiträge an eine Pensionskasse sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der
allgemeinen Rentenversicherung (für das Jahr 2010 = 2.640 Euro) steuer- und
sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag
um 1.800 Euro pro Jahr.
Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der
Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ist der Steuersatz in
der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge
genutzt werden.
Darüber hinaus bietet die Pensionskasse auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung
nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".
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Informationen zur Sparkassen Pensionskasse erhalten Sie hier.
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