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Pensionskasse

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Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen erhalten einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

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Beiträge an eine Pensionskasse sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (für das Jahr 2010 = 2.640 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro Jahr.

Die Renten oder Kapitalleistungen werden nachgelagert besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ist der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel wesentlich geringer und es können oftmals zusätzliche Freibeträge genutzt werden.

Darüber hinaus bietet die Pensionskasse auch noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach § 10a EStG, besser bekannt unter der "Riester-Förderung".

Weitere Informationen zur Sparkassen Pensionskasse erhalten Sie hier.

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