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Buchstabe B

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Thema Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Wird für jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgesetzt. Sie zeigt an, bis zu welchem Beitrag vom Bruttogehalt Beiträge, z.B. zur Rentenversicherung, abgezogen werden.

 

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Bundesrat stimmt umfangreichen Änderungen im Bilanzrecht zu. Weitere Info's finden Sie in unserer Pressemitteilung.

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