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Buchstabe C - D

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Thema Deckungskapital

Deckungskapital

Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages.

Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufwert ausbezahlt, dieser entspricht üblicherweise dem um einen geringeren Kostenabschlag verringerten Deckungskapital.

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