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Buchstabe E - L

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Thema Entgeldumwandlung

Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf die Umwandlung von Bruttolohn bis zu einer Höhe von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorgung. Bei monatlicher Umwandlung kann der Arbeitgeber verlangen, daß die Monatsbeiträge konstant bleiben.

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