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Buchstabe P - R

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Thema Pensionskasse

Pensionskasse

Eine eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtung in der Regel in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht und entspricht in ihrer Funktionsweise Lebensversicherungsunternehmen. Die Pensionskasse gewährt dem Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf Leistung.

Die Pensionskassen, die im Zuge des Altersvermögengesetzes gegründet worden sind, sind Aktiengesellschaften. Anders als beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem sich die Stellung als Versicherungsnehmer und des Bezugsberechtigten auf die Person des Arbeitnehmers vereinen, liegt bei den Pensionskassen in der Rechtsform der AG die Versicherungsnehmerstellung beim Arbeitgeber. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer.

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