Betriebliche Altersversorgung - ein Thema auch für Ihr Unternehmen!
Mit der Sparkassen Pensionskasse genießen Sie und Ihre Mitarbeiter viele Vorteile
Sie vereinbaren mit Ihren Mitarbeitern, dass ein Teil des Gehalts als Beitrag zum Aufbau einer
Altersversorgung über die Sparkassen Pensionskasse verwendet wird. Das heißt, dass Ihr Arbeitnehmer
zukünftige beispielsweise anstelle von 2.000 Euro nur noch 1.900 Euro Bruttomonatslohn erhält. 100
Euro werden von Ihnen an die Sparkassen Pensionskasse gezahlt. Analog einer vL-Zahlung wird dieser
Beitrag von Ihnen einfach überwiesen.
Die Entgeltumwandlung hilft Ihnen sparen
Durch die Entgeltumwandlung sparen Sie als Arbeitgeber von jedem umgewandelten Euro des
Arbeitnehmers – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – die Sozialversicherungsbeiträge (ca.
21 %). Zusätzlich ermöglichen Sie Ihren Arbeitnehmern die Reduzierung ihrer
Einkommenssteuerbelastung in der Ansparphase.
Die Entgeltumwandlung ist ohne Risiko
Die Sparkassen Pensionskasse setzt ausschließlich auf ungezillmerte Tarife. Die
Abschlusskosten werden den laufenden Beiträgen über die gesamte Vertragslaufzeit entnommen. So
entstehen, anders als bei gezillmerten Tarifen üblich, bereits mit der Zahlung der ersten Beiträge
ein entsprechend hohes Guthaben, das verzinst wird. Verluste bei einem Arbeitgeberwechsel oder
bei privater Fortführung sind damit weitgehend ausgeschlossen.
Die Entgeltumwandlung kostet Sie keinen Cent zusätzlich
Als Arbeitgeber entstehen Ihnen durch die Entgeltumwandlung zugunsten der Sparkassen
Pensionskasse keine Kosten. Und für die individuelle Beratung Ihrer Mitarbeiter stehen Ihnen die
Vertriebspartner der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.
Beiträge als betriebliche Zusatzleistung
Sie bieten Ihren Arbeitnehmern mit der Versorgung über die Pensionskasse eine besondere Leistung
zusätzlich zum Gehalt oder alternativ zu einer Gehaltserhöhung.
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