Der Staat und Ihr Arbeitgeber helfen Ihnen beim Sparen
Seit dem 1. Januar 2002 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt,
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttogehaltes (bis zu 2.640 Euro pro
Jahr) steuer – und sozialabgabenfrei in die Sparkassen Pensionskasse eingezahlt wird.
Dieser Anteil wird dann also nicht mehr direkt an Sie ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber an
die Sparkassen Pensionskasse überwiesen.
NEU: Für Zusagen ab dem 01.01.2005 wurde der steuerfreie Betrag um 1.800 Euro pro
Jahr aufgestockt. Das heißt Sie können nun insgesamt bis zu 4.440 Euro steuerfrei in die
Pensionskasse einzahlen.
Und das Beste. Sie können diese Beiträge flexibel zahlen. Das heißt, je nach
Lebenssituation können Sie Ihre Zahlungen anpassen.
Erst in der Auszahlungsphase – also zu Rentenbeginn – erfolgt die Besteuerung der
Leistungen. Diese können Sie als lebenslange monatliche Rente oder alternativ als Kapitalauszahlung
beziehen.Auf Wunsch können Sie im Rahmen der Sparkassen Pensionskasse auch zusätzlich Ihre
Hinterbliebenen oder den Fall der Berufsunfähigkeit absichern.
Unsere Vorteile haben Sie überzeugt? Dann berechnen Sie doch mit
unserem Gehaltsrechner in wenigen Schritten, wie Sie sich bereits mit geringen Beiträgen eine
zusätzliche Altersversorgung über Ihren Arbeitgeber aufbauen können.
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