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VL in bAV

VL in bAV

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) statt Vermögenswirksame Leistungen (VL) = mehr für die Rente bei gleichem Netto!

Besonders lohnt sich dies für Arbeitnehmer, die sonst keine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bekommen. Üblicherweise fallen für alle Anlagemöglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber (max. 40 Euro im Monat) regelmässig Steuern und Sozialabgaben an und reduzieren somit das Nettogehalt.

Zahlt man die VL-Leistungen allerdings in eine betriebliche Altersversorgung, dann sind die Leistungen des Arbeitgebers sowie die eigenen Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei.

  Tabelle baV statt VL


Fazit:

Sie investieren statt 40 Euro nun über 86 Euro in Ihre Altersversorgung – ohne einen zusätzlichen Nettoaufwand. Das sind über 46 Euro mehr als bei der herkömmlichen VL-Anlage. So können Sie mehr in die Altersvorsorge investieren – und haben keinen Cent weniger!


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