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Die ideale Lösung für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die ideale Lösung für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die ideale Lösung für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die ideale Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Entweder finanzieren die Arbeitnehmer die Versorgung auf dem Weg der Entgeltumwandlung oder der Arbeitgeber bietet mit einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung eine besondere Leistung für seine Mitarbeiter.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung liegt zudem in der Kombination beider Wege. Einen Teil der Beiträge leisten die Arbeitnehmer selbst, einen Teil der Versorgung trägt der Arbeitgeber!

Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge bis zu einer jährlichen Höhe von 2.640 Euro (=  4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung) steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Für Zusagen ab dem 01.01.05 erhöht sich der steuerfreie Festbetrag sogar noch um weitere 1.800 Euro pro Jahr. Das bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen steuerfreien Höchstbetrag von bis zu 4.440 Euro für das Jahr 2010!

Zusätzlich sparen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung die Sozialabgaben.



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