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Eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse ist ganz einfach: Sie, als Arbeitgeber schließen einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse und werden somit zum Versicherungsnehmer. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. |
Als Arbeitgeber überweisen Sie die Beiträge für Ihren Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Arbeitnehmer(durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam finanziert werden.
Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Arbeitnehmer mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das gilt natürlich auch für das Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen.
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Zum Rentenbeginn erhält Ihr Mitarbeiter dann eine lebenslange Rente oder alternativ das Kapital. Die Leistungen aus der Pensionskasse sind steuerpflichtig und unterliegen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die "nachgelagerte Besteuerung" ist jedoch für viele Arbeitnehmer vorteilhaft, da sie im Ruhestand häufig über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.