• Spakassen Pensionskasse für Arbeitgeber

    Vorteile der Pensionskasse für Arbeitgeber

    • Lohnnebenkosten senken
    • Mitarbeiter binden
    • Unternehmensimage stärken

Die ideale Lösung für alle Branchen

Sie suchen einen modernen, sicheren und einfachen Weg für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter? Die Sparkassen Pensionskasse bietet die ideale Lösung für alle Branchen.

Als Arbeitgeber schließen Sie einen Vertrag mit der Sparkassen Pensionskasse und werden somit zum Versicherungsnehmer. Ihr Mitarbeiter ist in diesem Vertrag die versicherte Person und erhält gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung.

Sie überweisen die Beiträge für Ihren Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Diese Beiträge können von Ihnen oder von Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen gemeinsam finanziert werden.

Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass Teile seines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Der maximale Beitrag entspricht jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung, in diesem Jahr sind das 7.248 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben 4 % der BBG. Auch die Einzahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen (je nach Tarifvertrag) ist möglich. 

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter die Entwicklung des Pensionskassen-Vertrags verfolgen können, informieren wir Sie im 2. Quartal eines Jahres mit der Renteninformation über den Vertragsstand.

Zum Rentenbeginn kann Ihr Mitarbeiter wählen ob er eine lebenslange Rente oder alternativ das Kapital ausgezahlt haben möchte. Diese Leistungen sind - wie alle betrieblichen Versorgungsleistungen -  steuerpflichtig und unterliegen innerhalb bestimmter Freibeträge bzw. Freigrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die in der Regel niedriger sind als im Erwerbsleben.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist erfüllt
  • Einfache Umsetzung und geringer Verwaltungsaufwand
  • Einfache Übertragungsmöglichkeiten bei Ausscheiden eines Mitarbeiters
  • Pluspunkt bei der Gewinnung von Fachkräften für Ihr Unternehmen

Information zum Arbeitgeberzuschuss

Viele Unternehmen bezuschussen bereits heute die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter– mit prozentualen oder festen Beträgen.

Der Gesetz­geber hat mit dem Betriebs­renten­­­stärkungs­gesetz für eine weitere Verbreitung der betrieblichen Alters­versorgung und zur Bekämpfung von Alters­armut einen Arbeit­geber­zuschuss zur Pflicht gemacht.
Arbeit­geber müssen einen Zuschuss zahlen, soweit sie durch die Entgelt­umwandlung ihrer Mitarbeiter eine Sozial­versicherungs­ersparnis erzielen. Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter mit ihren Einkommen unterhalb der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) in der Kranken- und Pflege­versicherung liegen.
Seit wann gilt das?
Es gilt für alle seit dem 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen. Seit dem 01.01.2022 gilt der verpflichtende Arbeitgeber­zuschuss auch für bestehende Pensions­kassen-Verträge. Ausnahmen können tarifvertragliche Regelungen bilden.
In welcher Höhe besteht die Zuschuss­pflicht?
Die Zuschuss­pflicht besteht grundsätzlich in Höhe von 15 % des umgewandelten Betrages. Ist die Sozial­versicherungs­ersparnis geringer, kann der Arbeit­geber auch „spitz“ rechnen. Sie können also den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozial­versicherungs­beiträge begrenzen.

Unsere Empfehlung:

Leisten Sie einen pauschalen Zuschuss von 15 % oder mehr für alle Mitarbeiter. Das vereinfacht Ihre firmen­interne Abrechnung und alle Mitarbeiter werden gleich behandelt. So können Sie sich ganz einfach als attraktiver Arbeit­geber positionieren.

Inforgrafik Sparkassen-Pensionskasse

Die Gehälter der Mitarbeiter liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.

Lohnnebenkosten Inforgrafik Sparkassen Pensionskasse

Die Gehälter der Mitarbeiter liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.

Berechnen Sie die Ersparnis mit dem bAV-Rechner

Mit unserem bAV-Rechner sehen Sie und Ihre Mitarbeiter schnell auf einen Blick, wieviel Geld sie mit einer Entgeltumwandlung zugunsten der Sparkassen Pensionskasse sparen können und welche Leistung Sie erwarten können.

Vorteile berechnen

Unsere Produkt-Varianten sind so vielfältig wie Ihre Mitarbeiter

Sie und Ihre Mitarbeiter können bei der Sparkassen Pensionskasse zwischen verschiedenen Produkt-Varianten wählen. Sehen Sie hier, welche Möglichkeiten wir Ihnen bieten, auch wenn Sie mit der betrieblichen Altersversorgung an den Aktienmärkten profitieren wollen.

Mehr zur PensionsRente Komfort

Übernahme von Pensionszusagen durch den Sparkassen Pensionsfonds

Der Sparkassen Pensionsfonds hat sich auf die Übernahme von Pensions- bzw. Direktzusagen spezialisiert. Er übernimmt dabei die Verpflichtung des Unternehmens gegen Zahlung eines Einmalbeitrags. So wird die Altersvorsorge z. B. eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine sichere Grundlage gestellt, unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.

Mehr zum Sparkassen Pensionsfonds

Kontakt

089 - 2160 9797
Wir sind Montag - Freitag von 08:00-18:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

service@s-pension.de

Sparkassen Pensionskasse AG
Warngauer Str. 30
81539 München