Doppelt gespart, bei gleichem Nettogehalt.

 

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Üblicherweise fallen für alle Anlagemöglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber (max. 40 Euro im Monat) grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben an und reduzieren somit das Nettogehalt. Zahlt man die VL-Leistungen allerdings in die Sparkassen Pensionskasse ein, dann sind die Leistungen des Arbeitgebers sowie die eigenen Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei.

Besonders lohnt sich dies für Arbeitnehmer, die keine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bekommen.
 

Rechenbeispiel:

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Das Beispiel wurde berechnet für einen Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzl. Krankenversicherung 15,5 %.