Bundesrat hat umfangreichen Änderungen im Bilanzrecht zugestimmt
Ohne fachliche Hilfe kommt ein Unternehmen mit den Auswirkungen auf seine Bilanz nicht
zurecht
Köln, 08. April 2009 – Der Bundesrat hat am 3. April der Verabschiedung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zugestimmt. Damit tritt die größte Bilanzreform der
letzten 25 Jahre in Kraft. „Die Änderungen sind derart komplex, dass ein Unternehmen ohne
fachliche Hilfe mit den Auswirkungen auf seine Bilanz nicht zurecht kommen wird“, warnt Dr.
Uwe Langohr-Plato, Geschäftsführer der Sparkassen PensionsBeratung GmbH (SPB) in Köln. Weit
reichende Veränderungen ergeben sich vor allem für die Bewertung von Pensionsrückstellungen und
Wertkontenverpflichtungen. „Die neuen Vorgaben des BilMoG werden in etlichen Fällen zu einem
enormen Anstieg der Pensionsrückstellung führen“, so Langohr-Plato. Beispielberechnungen
hätten ergeben, dass der Anstieg besonders bei gehaltsabhängigen Versorgungswerken bis zu 100
Prozent betragen kann. Wie groß die Effekte auf die Rückstellungen für Wertkontenverpflichtungen
seien, hänge stark von der Wertkontenvereinbarung und der bisherigen Bilanzierung ab. (...)
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