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Vorteile für Arbeitnehmer

Pensionskasse für Arbeitnehmer

Steuern und Sozialabgaben sparen Nachhaltige und renditestarke Altersversorgung Rente oder Kapitalauszahlung Jetzt beraten lassen

Versorgungslücke im Ruhestand schließen

Mit einer betrieblichen Altersversorgung über die Sparkassen Pensionskasse bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine gute Möglichkeit die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen. Sie erfüllen damit die Vorgaben des Gesetzgebers und zeigen gleichzeitig, dass ihnen die Zukunft ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt. Die Sparkassen Pensionskasse ist rechtlich selbständig und ermöglicht Unternehmen aller Branchen eine betriebliche Altersversorgung ohne die Gründung einer eigenen Betriebsrentenkasse. Die Beiträge fließen im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Sparkassen Pensionskasse. In bestimmten Fällen können auch die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden. Die Finanzierung dieser Zusatzrente vom Chef ist durch Gruppenkonditionen meist günstiger als über einen privaten Vertrag. Viele Chefs unterstützen diese Art der Altersversorgung auch mit einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag.

Altersvorsorge: Spießig? Nein, clever!

Nach Ihrem gelungenen Berufsstart stehen erst einmal die eigene Wohnung, Reisen, Mode und Musik im Vordergrund. Das kostet natürlich auch eine Menge Geld, das Sie bestimmt nicht so gern für später zurücklegen möchten. Doch die gesetzliche Rente in Deutschland allein wird im Alter wahrscheinlich nicht reichen. Starten können Sie erst einmal mit einem kleinen Sparbeitrag. Wenn Sie dann später mehr verdienen, könne Sie den Beitrag ganz einfach anpassen. Sie sollten Wert auf eine kapitalmarktorientierte bAV-Lösung legen. Mit unserer PensionsRente Komfort mit ETFs partizipieren Sie an den Chancen der Aktienmärkte. Und das Beste: Einmal eingerichtet müssen Sie und Ihr Arbeitgeber sich um nichts mehr kümmern. Das ist doch komfortabel, oder? Probieren Sie es am besten sofort einmal aus mit unserem bAV-Rechner. Dann erkennen Sie direkt, wie sich die staatliche Förderung für Sie rechnet. Oder Sie gehen zu Ihrer Sparkasse vor Ort und lassen sich dort ein Angebot erstellen.

Unser Rat:

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber direkt zu Beginn Ihrer Berufsausbildung, beginnen Sie gleich mit dem Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung und setzen Sie das Ihr ganzes Berufsleben konsequent fort! Denn im Vergleich zum privaten Sparen können Sie mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mehr als doppelt so viel für Ihre Rente zurücklegen. Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie vereinbaren mit Ihrem Ausbildungsunternehmen einen Betrag, der aus Ihrem Bruttoeinkommen für Ihre Altersversorgung umgewandelt werden - die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in Ihre Altersversorgung eingezahlt

Geringer Nettoaufwand - Hohe Sparleistung

durch den "Brutto-Netto-Effekt" ...

Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht entgehen und nutzen Sie die staatliche Förderung mit der Sparkassen Pensionskasse. Sie können bis zu acht Prozent der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Ihren Pensionskassen-Vertrag steuerfrei einzahlen. Das sind monatlich 644 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben vier Prozent der BBG in der Rentenversicherung. Also aktuell 322 Euro monatlich. Durch den "Brutto-Netto-Effekt" bei einer Entgeltumwandlung können Sie monatlich beispielsweise 100 Euro in die Sparkassen Pensionskasse einzahlen und zahlen dafür selbst nur etwas mehr als die Hälfte.

Zum Rentenbeginn erhalten Sie dann eine lebenslange Rente oder alternativ das Kapital. Wenn eine Altersversorgung aus steuerfreien Beiträgen aufgebaut wird, muss sie bei der Auszahlung versteuert werden. Der Gesetzgeber nennt dies nachgelagerte Besteuerung. Da der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als im Arbeitsleben, profitieren Sie hiervon.

In den genannten Grenzen sind die Beiträge zur Pensionskasse auch sozialabgabenfrei. In der Auszahlphase müssen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung zahlen.
Prospekt herunterladen

Entgeltumwandlung selber berechnen, mit wenigen Klicks zum Ergebnis:

Der bAV-Rechner auch als App

Mit der PensionsRente Komfort mit ETFs läuft es im Alter rund.

Die PensionsRente Komfort mit ETFs bietet Ihnen vor allem eins; eine Zusatzrente. Mit hohen Renditemöglichkeiten durch breit aufgestellte ETFs. Eine intelligente Anlage, die die Chancen des Kapitalmarktes nutzt. Sie müssen sich um nichts kümmern und genießen volle Beitragsflexibilität.

Sparkassen-Kommunalrente – Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente.

Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst individuell und einfach vorsorgen, um ihren aktuellen Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können.

Auch im kommunalen öffentlichen Dienst droht vielen Beschäftigten eine Versorgungslücke. Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Sie als Arbeitgeber ihnen bei der Schließung dieser Lücke zur Seite stehen: Mit überschaubarem Aufwand erfüllen Sie die tarifvertraglichen Anforderungen, sparen Sozialabgaben – und präsentieren sich als attraktiver, zeitgemäßer Arbeitgeber.  Sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater in Ihrer Sparkasse an oder  kontaktieren Sie uns. Ihre Vorteile:
Erfüllung tarifvertraglicher Anforderungen Übernahme sozialer Verantwortung Beschäftigte können damit den Rückgang des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung abfedern Persönliche Betreuung der Mitarbeiter bundesweit vor Ort.

Warum betriebliche Altersversorgung mit der Sparkassen Pensionskasse AG?

Attraktiv

Staatliche Förderung – Einzahlungen sind im Rahmen der Fördergrenzen (§ 3 Nr. 63 EStG) steuer – und sozialabgabenfrei. In der Regel gibt es einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe der Sozialabgabenersparnis. Zusätzliche Bausteine wie Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich.

Flexibel

Beitragszahlung kann an die Lebenssituation angepasst werden Mitnahme des Vertrags zu einem neuen Arbeitgeber Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung (auch Teilkapitalauszahlung)

Sicher

Sparkassen Pensionskasse zählt zum europaweit größten Finanzverbund Freiwilliges Mitglied im Sicherungsfonds  Protektor Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II

Doppelt vorsorgen - bei gleichem Netto

Vermögenswirksame Leistungen

Fast alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Oft wird das Geld in Bank- oder Fondsparpläne bzw. Bausparverträge investiert. Das hat den Nachteil, dass Sie auf diese Beträge Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen und sich dadurch Ihr Nettogehalt reduziert. Wenn Sie die VL-Leistung alternativ in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bei der Sparkassen Pensionskasse einzahlen, können Sie im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen von der Steuer- und Sozialabgabenersparnis profitieren und den vollen Betrag sparen. Unser Beispiel zeigt: Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen (VL) noch mit eigenen Beiträgen aufstocken, können Sie – bei gleicher Nettoauszahlung – einen höheren Betrag in Ihre betriebliche Altersversorgung investieren. Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung mit 100 Euro Umwandlungsbetrag bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro.
Das Beispiel wurde berechnet für Arbeitnehmer, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig, gesetzl. Krankenversicherung 15,5%. Die dargestellten Ergebnisse sind unverbindlich und können trotz sorgfältiger Ermittlung im Einzelfall von Ihren persönlichen Werten abweichen.
Reguläre Gehaltsabrechnung Gehaltsabrechnung mit Entgeltumwandlung
Bruttogehalt 2.500 EUR 2.500 EUR
Entgeltumwandlung zur Sparkassen Pensionskasse 0 EUR - 100 EUR
Bruttogehalt nach Entgeltumwandlung 2.500 EUR 2.400 EUR
Steuern - 337 EUR - 310 EUR
Sozialabgaben - 502 EUR - 482 EUR
Nettogehalt 1.661 EUR 1.608 EUR
Tatsächlicher Nettoaufwand für die Altersversorgung 0 EUR 53 EUR
VORTEIL: Mit nur 53 Euro eigener Netto-Sparleistung werden Ihnen 100 Euro in der Sparkassen Pensionskasse gutgeschrieben.

Weitere wichtige Informationen für Arbeitnehmer

Elternzeit

Glückwunsch, Sie gehen in die Elternzeit und widmen sich erst einmal ganz der Familie. Kein Problem, Ihr Pensionskassen-Vertrag ist so flexibel, dass Sie für die Elternzeit die Beiträge einstellen und anschließend den Vertrag wieder aufnehmen können. Wichtig ist nur, dass Sie und Ihr Arbeitgeber uns über alle Schritte immer zeitnah informieren. Unser Merkblatt Elternzeit gibt Ihnen eine Übersicht über Ihre To Dos.
Änderung der Daten des Arbeitnehmers (z.B. Elternzeit, Beitragsfreistellung etc.) Antrag auf Wiederinkraftsetzung des Vertrages nach Elternzeit

Arbeitgeberwechsel

Heutzutage kommt es häufig vor, dass man im Laufe des Arbeitslebens das Unternehmen wechselt. Das heißt aber nicht, dass man die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung nicht weiter nutzen kann. Denn Flexibilität im Arbeitsleben und der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung sind kein Widerspruch. Hier finden Sie alle Unterlagen, die Sie gemeinsam mit Ihrem alten bzw. neuen Arbeitgeber ausfüllen müssen.
Unterlagen für Arbeitgeberwechsel

Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Pensionskasse für Arbeitgeber Pensionskasse für Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen Entgeltumwandlung AG-Zuschuss Kommunalrente Portierung I AG-Wechsel Elternzeit bAV für Azubis

Rentenempfänger

Kapitalauszahlung Renteneintritt – Altersleistung beantragen Steuern und Sozialabgaben Abfindung Kleinstanwartschaft

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