• Aktuelle Informationen zur Corona-Krise

    Aktuelle Informationen
    zur Corona-Krise

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Verbreitung des Corona-Virus hat zunehmende Auswirkungen auf unseren Arbeitsalltag und ist eine Krisensituation, die Ihnen und uns Außergewöhnliches abverlangt.
Selbstverständlich sind wir auch in diesen Zeiten für Sie da  und nehmen Ihre Anfragen und Aufträge entgegen. Viele unserer Mitarbeiter arbeiten aktuell im Home-Office und können dort, dank unserer IT-Infrastruktur, auch alle wichtigen Geschäftsvorfälle bearbeiten. Allerdings kann es vereinzelt zu Überlastungen der Telefonleitungen kommen. Daher bereits herzlichen Dank für Ihr Verständnis, wenn es mal einen Moment länger dauert.
Bitte nutzen Sie verstärkt unseren Online-Service unter diesen Links:
Wir geben Ihnen auf dieser Seite auch fortlaufend Antworten auf häufige Fragen zu Ihrer Betriebsrente im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Alles, was Sie zum Beispiel als Sparkassen-Kunde zum Corona-Virus wissen müssen, finden Sie hier im Newsblog der Sparkassengruppe
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Ihre Sparkassen Pensionskasse

Fragen und Antworten zur Corona-Krise

Mein Arbeitgeber hat Kurzarbeit angeordnet. Was bedeutet das für meine betriebliche Altersvorsorge?
  • Durch die Corona-Krise und die wirtschaftlichen Einbußen sehen sich viele Unternehmen gezwungen ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu schicken. Damit stellen sich viele Arbeitgeber und deren Mitarbeiter die Frage, welche Konsequenzen das für die betriebliche Altersversorgung hat.
    Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) ist durch das Kurzarbeitergeld in der Regel nicht betroffen. Die Leistung kann nur gekürzt werden, wenn die bAV vom Arbeitsentgelt abhängt. Entscheidend sind in diesem Fall die Inhalte der jeweiligen Versorgungszusagen.
    Eine Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit fortsetzen. In vielen Fällen werden die Arbeitnehmer aber die Beiträge für die Dauer der Kurzarbeit reduzieren oder vollständig aussetzen wollen. Das ist bei der Sparkassen Pensionskasse problemlos möglich, indem der Arbeitgeber einfach die Überweisungen aus seinem Gehalts- oder  Lohnabrechnungsprogramm reduziert oder aussetzt.
    Bei der sogenannten Kurzarbeit Null, also wenn das Entgelt vollständig ausfällt, kann der Arbeitnehmer seinen Pensionskassen-Vertrag ausschließlich mit privaten Beiträgen fortführen. Eine Entgeltumwandlung ist nicht mehr möglich. Denn beim Kurzarbeitergeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Lohnersatzleistung.
    In diesem Fall raten wir zur Rücksprache mit dem Berater, da die privaten Beiträge aus dem Nettolohn gezahlt werden und daher steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders behandelt werden als bei einer betrieblichen Altersvorsorge.   
    Weitere Antworten auf viele Fragen zum Thema Kurzarbeit finden Sie auch unter: 
    https://www.sparkasse.de/aktuelles/coronavirus-kurzarbeitergeld.html.
Kann ich meinen Beitrag absenken, wenn ich weniger verdiene?
  • Ja, das ist bei der Sparkassen Pensionskasse einfach und ohne großen Aufwand möglich. Die Arbeitgeber können das selbständig über ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung regeln und überweisen für die Dauer der Kurzarbeit einfach weniger oder keine Beiträge. Stichwort:
    Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und vereinbaren schriftlich (z. B. in der Entgeltumwandlungsvereinbarung), dass die Entgeltumwandlung nur zeitlich befristet reduziert bzw. ausgesetzt wird und nach Ende der Kurzarbeit automatisch wieder in alter Höhe fortgeführt wird.
Kann ich die Beiträge nach dem Ende der Kurzarbeit nachzahlen?
  • Ja, die Nachzahlung von Beiträgen nach Beendigung der Kurzarbeit ist möglich. Wenn Sie den steuerlichen Förderrahmen für das Jahr 2020 nutzen möchten, dann muss die Nachzahlung noch in diesem Kalenderjahr erfolgen.
    Wichtig ist nur, dass innerhalb eines Kalenderjahres Beiträge gezahlt werden, sonst wird der Vertrag automatisch beitragsfrei gestellt.
Ich habe durch die Corona-Krise meine Arbeit verloren. Was bedeutet das für meinen Vertrag?
  • Hat Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Pensionskasse finanziert, bleibt der Anspruch auf die Leistungen bestehen,wenn das Arbeitsverhältnis bei Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden hat und Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 21 Jahre alt war (sog.Unverfallbare Anwartschaft der bAV). Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit werden die Zeiten der Kurzarbeit mitgezählt.
    Haben Sie die Beiträge per Entgeltumwandlung selbst finanziert, bleibt der Anspruch in jedem Fall bestehen (sofortige Unverfallbarkeit).
    Die Vermögenswerte liegen bei der Sparkassen Pensionskasse AG. Daher ist die Versorgungsanwartschaft, also Ihr Vertragsguthaben, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher.
    Und auch in der Corona-Krise gilt, dass Sie den Pensionskassen-Vertrag entweder mit eigenen Beiträgen fortführen, beitragsfrei stellen oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen können.
Wie wirken sich die Turbulenzen an der Börse auf meinen Pensionskassen-Vertrag aus?
  • Wenn Sie sich für ein fondsgebundenes Produkt entschieden haben, können die aktuellen Kursrückgänge an den Finanzmärkten  auch Ihren Vertrag betreffen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt aber, dass Krisen an den Aktienmärkten bislang immer temporär waren. Mögliche Wertverluste konnten über einen ausreichend langen Anlagehorizont ausgeglichen und wieder kompensiert werden.  
    Grundsätzlich gilt aber auch für unsere fondsgebundenen Produkte, dass Sie zum Rentenbeginn garantiert mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten.
    Deshalb raten wir die längerfristige Entwicklung abzuwarten. Handeln Sie nicht überstürzt, sondern wenden Sie sich erst einmal an Ihren Berater. Er hilft Ihnen gerne weiter!
Sind meine Gelder bei der Sparkassen Pensionskasse AG sicher?
  • Die Sparkassen Pensionskasse ist dank ihres Risikomanagements gut gewappnet und kann den Geschäftsbetrieb auch in der Corona-Krise voll umfänglich sicherstellen.
    Wir legen höchsten Wert darauf, die Garantieverpflichtungen aus den Verträgen mit unseren Kunden langfristig erfüllen zu können. Aus diesem Grund stehen bei der Kapitalanlage Sicherheit und Ertragsstärke bei ausgewogener Mischung und Streuung im Vordergrund. Wir haben überwiegend in festverzinsliche Kapitalanlagen mit sehr guter Bonität investiert. Seit Beginn der Niedrigzinsphase haben wir unsere Reserven gestärkt und darüber hinaus fortlaufend zusätzliche Reserven gebildet.
    Wir sind zudem bereits vor vielen Jahren freiwillig dem Sicherungsfonds Protektor beigetreten. Dies ist die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Dadurch sind unsere Kunden zusätzlich besonders geschützt.

Kontakt

089 - 2160 9797
Wir sind Montag - Freitag von 08:00-18:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

service@s-pension.de

Sparkassen Pensionskasse AG
Warngauer Str. 30
81539 München