• stellungnahme

    Sparkassen Pensionskasse ist stabil und sicher

Stellungnahme zur Berichterstattung in den Medien bezüglich der finanziellen Lage von Pensionskassen

Die Berichte in diversen Medien zur finanziellen Lage der Pensionskassen führen dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer verunsichert werden und die Leistungsfähigkeit bzw. Solvenz der Sparkassen Pensionskasse in Frage gestellt wird. Diese Aussagen treffen so nicht zu. Im Gegenteil, Fakt ist:

Die aktuelle Situation der Sparkassen Pensionskasse ist stabil und sicher. Die Gesellschafter haben aus Verantwortung gehandelt und die langfristige Stabilisierung mit gezielten Maßnahmen gestärkt. Die Sparkassen Pensionskasse hat immer und in vollem Umfang die Garantieverpflichtungen ihrer Kunden erfüllt. Dazu ist sie auch aktuell problemlos in der Lage. Damit dies aber angesichts der historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen und volatilen Aktienmärkte auch mittel- und langfristig sichergestellt ist, wurden Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals und der Risikotragfähigkeit verabschiedet.

Vor diesem Hintergrund haben die Eigentümer der Sparkassen Pensionskasse mit der vorgesehenen Kapitalzuführung von 80 Mio. Euro und der Stärkung der Risikotragfähigkeit von 200 Mio. Euro frühzeitig einen großen Beitrag zur Zukunftssicherheit der betrieblichen Altersvorsorge der Kunden auf den Weg gebracht. Die konkrete Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes wird aktuell mit der BaFin und den Finanzbehörden abgestimmt. 

Sparkassen Pensionskasse AG Köln, 09.02.2021

Fragen und Antworten zur Situation der Sparkassen Pensionskasse aufgrund der Berichterstattung in den Medien

Sie haben Ihre betriebliche Altersversorgung bei der Sparkassen Pensionskasse AG und sind beunruhigt wegen der aktuellen Berichterstattung?  Hier beantworten wir Ihnen gerne mögliche Fragen:
Wie sicher ist mein Vertrag bei der Sparkassen Pensionskasse AG?
  • Die Sparkassen Pensionskasse AG hat immer und in vollem Umfang die Garantieverpflichtungen ihrer Kunden erfüllt und nimmt diese auch sehr ernst. Dazu ist sie auch aktuell problemlos in der Lage. Damit dies aber angesichts der niedrigen Zinsen und der schwankenden Aktienmärkte auch mittel- und langfristig sichergestellt ist, wurden bereits jetzt Maßnahmen zur Stärkung der Sparkassen Pensionskasse ergriffen.
Wieso müssen die Eigentümer der Sparkassen Pensionskasse AG Kapital zuführen?
  • In einer Nullzinsphase bringen selbst langfristig verzinste Kapitalanlagen mit Laufzeiten von 20 Jahren und mehr aktuell nahezu keine Erträge mehr. Dass sich mit solchen Anlagen die unseren Kunden versprochenen Garantiezinsen künftig nicht mehr erwirtschaften lassen, liegt auf der Hand. Daher müssen wir unsere Kapitalanlagestrategie ändern. Das erfordert jedoch eine höhere Risikobereitschaft, die mit zusätzlichem Eigenkapital abgesichert werden muss.
    Unsere Eigentümer (Deka Bank und die öffentlichen Versicherer) handeln daher vorausschauend und verantwortungsvoll mit Blick auf die Zukunft, um auch langfristig Ihre Ansprüche zu sichern.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben einige Pensionskassen Probleme, ihre Leistungen aus eigener Kraft in voller Höhe zu erbringen.
  • Schon mit Beginn der Niedrigzinsphase haben wir unsere Reserven gestärkt und tun dies seither fortwährend. Wir haben, wie Lebensversicherer auch, unter anderem eine zusätzliche Reserve gebildet, die stabilisierend wirkt. Dass die Sparkassen Pensionskasse gut aufgestellt ist, belegen alle Ergebnisse der regelmäßigen Stresstests der BaFin, die die Sparkassen Pensionskasse in allen Szenarien bestanden hat.
Was geschieht, wenn eine Pensionskasse ihre Leistungen nicht erfüllen kann?
  • Selbst in diesem unwahrscheinlichen Fall müssten die Kunden keine Angst um ihr Erspartes haben. Die Sparkassen Pensionskasse AG ist bereits vor vielen Jahren freiwillig dem Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherung AG beigetreten und damit zusätzlich abgesichert. Diese Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland sichert die Ansprüche der Versicherten für den Fall der Insolvenz des Versorgungsträgers. Alle Rechte, die mit der bAV durch die Sparkassen Pensionskasse vereinbart wurden, bleiben erhalten und werden im Fall der Fälle vom Sicherungsfonds garantiert und erfüllt.
Was ist mit der Haftung des Arbeitgebers?
  • Grundsätzlich ist im Betriebsrentengesetz geregelt, dass der Arbeitgeber für die von ihm zugesagten Leistungen haftet. Der Umfang der Haftung ist abhängig von der Art der Zusage.
    Bei der Sparkassen Pensionskasse AG haben die meisten Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung auf der Grundlage einer Beitragszusage mit Mindestleistung abgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern die vertraglich festgelegten Beiträge an die Sparkassen Pensionskasse zu zahlen und ihnen später daraus Ihre Rente bzw. Ihr angespartes Kapital zu zahlen.
    Wichtig: Die Haftung des Arbeitgebers kommt aber nur in dem theoretischen und sehr unwahrscheinlichen Fall in Betracht, dass weder die Sparkassen Pensionskasse AG die Leistungen erfüllen kann, noch der Sicherungsfonds der Protektor AG.
Einige Pensionskassen haben mitgeteilt, dass sie die Leistungen kürzen wollen bzw. die Rechnungsgrundlagen für künftige Beiträge anpassen wollen?
  • Das trifft auf die Sparkassen Pensionskasse AG NICHT zu! In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen Pensionskassen um Firmenpensionskassen. Firmenpensionskassen haben in der Regel sogenannte Sanierungsklauseln in ihrer Satzung. Dadurch können sie im Krisenfall von ihren Trägern zusätzliche Beiträge einfordern oder bei den Versicherten Leistungen kürzen.
    Die Sparkassen Pensionskasse AG hingegen hat keine derartige Sanierungsklausel. Einen Eingriff in versprochene Leistungen planen wir nicht. Wir haben seit unserem Bestehen und werden auch in Zukunft die Garantieverpflichtungen unserer Kunden in vollem Umfang erfüllen.

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