Neu: Das Sozialpartnermodell
Exklusiv für tarifgebundene Unternehmen und solche, die einen einschlägigen Tarifvertrag anwenden, eröffnet das Betriebsrentenstärkungsgesetz ein neues Modell der Betriebsrente.
Wesentliches Merkmal des neuen Sozialpartnermodells ist die reine Beitragszusage. Hier ist der Arbeitgeber nur noch verpflichtet, einen bestimmten Beitrag in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen ("pay and forget"). Für den Arbeitnehmer gibt es in diesem Modell keine Garantien auf die spätere Leistung.
Dadurch kann die Kapitalanlage sehr viel flexibler und langfristig ertragreicher erfolgen. Im Ergebnis liefert das deutlich mehr Rente als klassische Garantieprodukte. Zusätzlich kann mit den Tarifpartnern ein zusätzlicher Sicherungsbeitrag tarifvertraglich vereinbart werden.
Auch die S-PensionsManagement GmbH entwickelt in Kooperation mit Ihren Partnern in der Sparkassengruppe ein solches Sozialpartnermodell. Mehr dazu unter sogehtbav.de
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