Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Krankenversicherungsstatus gesetzlich oder privat versichert
Bankverbindung
Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig)
Sozialversicherungsnummer (12-stellig)
Muss ich auf die Leistung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen?
Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn bestimmte Freibeträge bzw. -grenzen überschritten werden. Die Beträge beziehen sich auf die Summe aller Leistungen, die Sie aus betrieblichen Altersversorgungen erhalten und werden jährlich neu ermittelt.
Seit 2020 gilt: Betriebsrentner müssen weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Aus der bisherigen Freigrenze wurde ein Freibetrag. Erst ab einer Rentenhöhe von 187,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Bei der Pflegeversicherungspflicht bleibt es bei der Freigrenze.
Alle aktuellen Rechengrößen für das Jahr 2025 finden Sie auch hier zum Download.
Bei Zahlung einer monatlichen Rente behalten wir die Beiträge direkt ein und überweisen sie an Ihre Krankenkasse. Bei der Kapitalleistung erfolgt kein sofortiger Abzug. Das Kapital wird ungekürzt an den Leistungsempfänger ausgezahlt. Die Krankenkasse erhebt dann im Anschluss – längstens für 10 Jahre – einen monatlichen Beitrag zur Kranken-/Pflegeversicherung.
Haben Sie nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen den Pensionskassen-Vertrag als neuer Versicherungsnehmer privat weitergeführt, so werden auf die aus diesem Beitrag resultierenden Leistungen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.
Muss ich meine Betriebsrente versteuern?
Ja, die Leistungen aus der Pensionskasse müssen voll versteuert werden, da die Einzahlungen steuerfrei waren. In der Regel ist der Steuersatz in der Rentenphase aber wesentlich geringer und oftmals können zusätzliche Freibeträge genutzt werden. Wenn Sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen eingezahlt haben, reduziert sich die Steuerlast für die Leistungsteile ebenfalls.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich sterbe?
Wenn Sie sich bei Rentenbeginn für die einmalige Kapitalleistung entschieden haben, können Sie über das Kapital frei verfügen und damit auch frei vererben. Dies gilt für die Rentenleistung durch die enge Hinterbliebenenbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung nur eingeschränkt. Zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen können Sie zwischen einer Rentengarantiezeit oder einer Restkapitalverrentung wählen.
Kann ich die Leistung auch im Ausland erhalten?
Ja, grundsätzlich kann die Rente auch auf ein ausländisches Konto gezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen dabei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Gebühren, die durch die Überweisung ins Ausland anfallen, trägt der Empfänger.
Zahlung innerhalb der EU:
Name und Anschrift der Bank
BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
IBAN (International Bank Account Number)
Zahlung außerhalb der EU:
Name und Anschrift der Bank
BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
Routing Number (auch Fed Wire Number genannt; sofern kein BIC vorhanden ist, dies betrifft meist Banken in den USA)
IBAN (International Bank Account Number)
Ihre Kontonummer