Wie hoch ist der maximal geförderte Beitrag für die Sparkassen Pensionskasse?
Der steuerfreie Förderrahmen, den Sie für eine Entgeltumwandlung nutzen können beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung. Das sind 7.728 Euro im Jahr bzw. 644 Euro im Monat. Sozialversicherungsfrei sind 4 % der BBG, also 322 Euro monatlich.
Kann ich meinen Beitrag auch erhöhen?
Ja, Sie können Ihren Beitrag erhöhen und die maximalen Fördergrenzen voll ausschöpfen.
Bei Verträgen mit Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2022 empfehlen wir allerdings einen Neuabschluss in der PensionsRente Komfort, wenn der Erhöhungsbetrag mehr als 20 € monatlich beträgt.
Warum? Ein Neuabschluss in der PensionsRente Komfort führt zu deutlich höheren Renditen als die Anlage des Erhöhungsbetrages in dem alten Produkt (PensionsRente Sicherheit/Kombi/Invest). Weitere Informationen finden Sie hier.
Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht mehr zahlen kann?
Sie können Ihre Einzahlungen jederzeit an Ihre aktuelle finanzielle Situation anpassen. Ob Arbeitslosigkeit oder andere persönliche Gründe, Sie können die Beiträge zur Sparkassen Pensionskasse verringern, aussetzen und ggf. wieder aufnehmen. Sollten sich während solcher Zeiten die Rechnungsgrundlagen (z. B. der Garantiezins oder die Rentenfaktoren) verändert haben, so gelten für die neuen Beiträge neue Rechnungsgrundlagen. Grundsätzlich sind auch Sonderzahlungen, z. B. durch Weihnachtsgeld oder Tantiemen möglich.
Muss ich zum Rentenbeginn unbedingt eine Rente wählen?
Nein, Sie können zum Rentenbeginn alternativ auch die einmalige Kapitalauszahlung wählen. In diesem Fall müssen Sie uns gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Fälligkeit der Leistung einen Antrag auf Kapitalzahlung zusenden.
Mehr Informationen zum Rentenbeginn.
Welche Abgaben muss ich im Alter auf die Leistungen zahlen?
Die Leistungen aus der Pensionskasse werden - wie alle Leistungen aus betrieblichen Altersversorgungen - im Alter als Einkommen besteuert. In der Regel ist Ihr Steuersatz dann aber günstiger als im Erwerbsleben. Zudem müssen gesetzlich Versicherte Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung leisten.
Weitere Informationen zu Steuern- und Sozialversicherungsabgaben auf die Leistung der Sparkassen Pensionskasse.
Was passiert wenn ich sterbe?
Beim Tod in der Ansparphase erhalten Ihre Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder, nicht ehelicher Lebensgefährte) aus dem vorhandenen Kapital eine Hinterbliebenenrente. Auf Wunsch zahlen wir auch das Kapital aus.
Zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen nach Beginn der Rentenphase können Sie zwischen einer Rentengarantiezeit oder einer Restkapitalverrentung wählen.
In allen Fällen gilt: Wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind, dann wird das für die Todesfallleistung zur Verfügung stehende Kapital, höchstens jedoch ein Sterbegeld von derzeit 8.000 Euro, an die Erben gezahlt.
Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?
Sie können den Vertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber grundsätzlich weiterführen.
Sollte der neue Arbeitgeber eine andere Gesellschaft bevorzugen, kann das Guthaben innerhalb von 15 Monaten auf die neue Versicherungsgesellschaft übertragen werden (Portabilität). Alternativ können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen weiterführen oder beitragsfrei stellen.
Wer erhält die Renteninformation und in welchem Abstand wird sie versendet?
Die Sparkassen Pensionskasse schickt einmal pro Jahr die Renteninformation (früher: Jährliche Mitteilung) an alle Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer des Pensionskassen-Vertrags und zugleich zentraler Ansprechpartner der Sparkassen Pensionskasse. Wir bitten den Arbeitgeber alle Renteninformationen an die Mitarbeiter weiterzugeben.
Was lese ich aus der Renteninformation der Sparkassen Pensionskasse?
Die Renteninformation gibt unseren Kunden einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften bis zum 31.12. des Vorjahres und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente.
In der Tabelle „Informationen zu den erreichten Leistungen“ beinhaltet sie die bisher gezahlten Beiträge sowie die Höhe der bislang erworbenen Anwartschaften, sowohl für die Altersrente als auch für eine Kapitalleistung.
Unter den „Informationen zu den prognostizierten Leistungen“ finden Sie die Projektionen der Leistungen zum geplanten Rentenbeginn unter der Annahme, dass der vereinbarte Regelbeitrag kontinuierlich weitergezahlt wird. Diese Leistungen werden nun erstmals auch inklusive der künftigen Überschüsse und der unterlegten Fondsperformance dargestellt.
Wozu dient die Übersicht der verbuchten Beiträge für den Arbeitgeber?
Aus der Übersicht der gezahlten Beiträge für alle Verträge bei der Sparkassen Pensionskasse, kann der Arbeitgeber die Beiträge im abgelaufenen Kalenderjahr sowie die Gesamtsumme aller Beiträge seit Vertragsbeginn entnehmen. Eine gute Möglichkeit für ihn, die geleisteten Buchungen mit seinen Daten aus der Buchhaltung abzugleichen.
Wie ist mein aktueller Vertragsstand?
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns über Ihren Arbeitgeber eine Renteninformation mit dem Vertragsstand zum 31.12. des Vorjahres. Wenn Sie unterjährig eine Auskunft über Ihr Guthaben haben möchten, dann wenden Sie sich bitte an unser Service-Team 089 2160 9797.
Weshalb erhalte ich eine Anlage „Details zu den Vertragsbausteinen“?
Unsere Kunden erhalten die Anlage „Details zu den Vertragsbausteinen“, wenn sie ihren Beitrag angepasst oder den Vertrag wieder in Kraft gesetzt haben und dafür ein neuer Baustein mit aktuellen Rechnungsgrundlagen erstellt wurde. Darüber haben wir Sie unterjährig auch mit dem Nachtrag zum Teilversicherungsschein informiert. In dieser Anlage zur Renteninformation erkennen Sie, welche Bausteine Sie insgesamt im Vertrag haben und wie die Beiträge auf die einzelnen Bausteine aufgeteilt wurden.
Ein Pensionskassen-Vertrag kann aus mehreren Bausteinen bestehen. Ein neuer Baustein wird immer dann angelegt, wenn sich die Rechnungsgrundlagen ändern und eine Beitragsanpassung bzw. Wiederinkraftsetzung vorgenommen wird. Der Vorteil ist, dass alles in einem Vertrag abgewickelt wird und kein Neuvertrag nötig ist. Das spart auch dem Arbeitgeber zusätzliche Verwaltungsaufwände.
Wie hoch wird meine tatsächliche Leistung ausfallen?
In der Renteninformation finden Sie in der Tabelle "Informationen zu den prognostizierten Leistungen" die hochgerechneten Leistungen, die wir unter bestimmten Annahmen errechnet haben.
Eine Aussage über die Höhe der tatsächlichen Leistungen zum Rentenbeginn ist heute nicht möglich. Das hängt davon ab, ob Sie die Beiträge weiterhin wie vereinbart zahlen und wie sich Faktoren z.B. die Kapitalmärkte, die Zinsen inklusive der Überschussbeteiligung etc. entwickeln.
Wo bekomme ich aktuelle Informationen zu den Investmentfonds?
Aktuelle Informationen zu den Investmentfonds unseres Fondsanbieters DekaBank bekommen Sie unter: www.deka.de
Die Fondsinformationen in der Renteninformation geben einen Stand zum 31.12. eines Jahres wieder.
Ihr Mitarbeiter hat das Unternehmen verlassen?
Hier können Sie Ihre Mitarbeiter direkt online abmelden oder alternativ unser Formular nutzen:
Abmeldung ausgeschiedener bzw. Anmeldung neuer Mitarbeiter
Der Mitarbeiter wird dann Vertragsnehmer und bekommt die Renteninformation zukünftig direkt von uns an seine Adresse zugestellt.
Sie bzw. Ihr Mitarbeiter möchten persönliche Daten (Adresse, Namen, Bezugsrecht, Beitrag etc.) ändern?
Während der Laufzeit des Pensionskassen-Vertrages kann eine Menge passieren. Die Lebenssituation des Mitarbeiters verändert sich oder beim Arbeitgeber gibt es Änderungen z.B. durch Neueinstellungen von Mitarbeitern.
Bitte informieren Sie uns in diesen Fällen. Einfach und schnell geht das mit diesem Formular:
Änderungen des Arbeitnehmervertrags (persönliche Daten, Beiträge, Fondswechsel, Bezugsrecht, Elternzeit etc.)
Oder nutzen Sie direkt das Online-Formular.