Wer ist die Sparkassen Pensionsfonds AG?
Die Sparkassen Pensionsfonds AG ist ein Tochterunternehmen der S-PensionsManagement GmbH mit Sitz in Köln. Sie bietet Unternehmen aller Branchen Versorgungskonzepte für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen an.
Mit welchen Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe arbeiten wir zusammen?
Die S-PensionsManagement GmbH ist zuständig für die Beratung. Die Versicherungskammer Bayern verantwortet die Bestandsverwaltung der Verträge. Die DekaBank managed die Kapitalanlage.
Warum sollten sich Unternehmen mit der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen beschäftigen?
In den letzten Jahren sind die Rechnungszinsen für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen erst deutlich gefallen und steigen nun wieder an. Bei Unternehmen mit unmittelbaren Versorgungszusagen (Pensionszusagen) führt dies dazu, dass Pensionsrückstellungen höheren Schwankungen unterworfen sind und der Pensionsaufwand von den Kapitalmarktzinsen abhängig ist.
Welche Vorteile bietet die Auslagerung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds?
Die Auslagerung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds hat folgende Vorteile:
Zukünftige Vermeidung einer Bilanzberührung durch Pensionsverpflichtungen und damit eine Bilanzverkürzung.
Eine unmittelbare Entlastung der Gewinn- und Verlustrechnung für zukünftige Wirtschaftsjahre. Damit wird der Aufwand planbar und die Ergebnissteuerung verbessert.
Die Kapitalanlage des Pensionsfonds ist steuerfrei.
Die ursprünglich erteilte Pensionszusage wird durch den Pensionsfonds im Form eines Schuldbeitritts 1 zu 1 übernommen.
Welche Kapitalanlage wird für die TransferRente Vario genutzt?
Die Kapitalanlage erfolgt in Investmentfonds der DekaBank speziell für institutionelle Anleger. Dabei sind die Investmentfonds besonders für die Auslagerung von Pensionszusagen geeignet. Alle Fonds werden aktiv gemanaged. D.h. die Fonds umfassen ein aktives Anlagekonzept. Die Anlagestrategie der Fonds besteht in der Erzielung eines möglichst hohen absoluten Ertrags bei möglichst stabiler Wertentwicklung.
Welche Schritte sind für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen notwendig?
Versicherungsmathematische und rechtliche Analyse der Pensionsverpflichtungen
Betriebswirtschaftliche Bewertung der Übertragung
Kalkulation des Einmalbeitrags, Festlegung der Kapitalanlage und administrativer Vorgaben
Analyse der Steuerwirkung bei den Versorgungsberechtigen
Entscheidung zur Auslagerung
Erstellung eines Pensionsfondsvertrags
Kommunikation an Versorgungsberechtigte
Übertragung der Verpflichtungen und Zahlung des Einmalbeitrags