Die Auslagerung ist auch steuerlich interessant
Im Jahr der Übertragung kann der Einmalbeitrag maximal in Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der diesen Betrag übersteigende Teil des Einmalbeitrags ist gleichmäßig auf die folgenden zehn Jahre zu verteilen und bringt dem Unternehmen Steuervorteile.
- Wer ist die Sparkassen Pensionsfonds AG?
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- Mit welchen Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe arbeiten wir zusammen?
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- Warum sollten sich Unternehmen mit der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen beschäftigen?
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- Welche Vorteile bietet die Auslagerung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds?
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- Welche Kapitalanlage wird für die TransferRente Vario genutzt?
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- Welche Schritte sind für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen notwendig?
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