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    Häufige Fragen und Antworten

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    • ...oder spezielle Fragen zur Renteninformation
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FAQ

Egal, ob Sie Ihren Pensionskassen-Vertrag an Ihre Lebenssituation anpassen möchten, Sie den Arbeitgeber wechseln wollen oder in Rente gehen. Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um Ihren Pensionskassen-Vertrag bei der Sparkassen Pensionskasse.
Allgemeine Fragen & Antworten
Wie hoch ist der maximal geförderte Beitrag für die Sparkassen Pensionskasse?
  • Der steuerfreie Förderrahmen, den Sie für eine Entgeltumwandlung nutzen können beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung. Das sind 7.248 Euro im Jahr bzw. 604 Euro im Monat. Sozialversicherungsfrei sind 4 % der BBG, also 302 Euro monatlich.
Kann ich meinen Beitrag auch erhöhen?
  • Ja, Sie können Ihren Beitrag erhöhen und die maximalen Fördergrenzen voll ausschöpfen. Einfach und schnell geht das hier www.betriebsrententurbo.de
Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht mehr zahlen kann?
  • Sie können Ihre Einzahlungen jederzeit an Ihre aktuelle finanzielle Situation anpassen. Ob Arbeitslosigkeit oder andere persönliche Gründe, Sie können die Beiträge zur Sparkassen Pensionskasse verringern, aussetzen und ggf. wieder aufnehmen. Sollten sich während solcher Zeiten die Rechnungsgrundlagen (z. B. der Garantiezins oder die Rentenfaktoren) verändert haben, so gelten für die neuen Beiträge neue Rechnungsgrundlagen. Grundsätzlich sind auch Sonderzahlungen, z. B. durch Weihnachtsgeld oder Tantiemen möglich.
Muss ich zum Rentenbeginn unbedingt eine Rente wählen?
  • Nein, Sie können zum Rentenbeginn alternativ auch die einmalige Kapitalauszahlung wählen. In diesem Fall müssen Sie uns gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Fälligkeit der Leistung einen Antrag auf Kapitalzahlung zusenden.
    Mehr Informationen zum Rentenbeginn.
Welche Abgaben muss ich im Alter auf die Leistungen zahlen?
  • Die Leistungen aus der Pensionskasse werden - wie alle Leistungen aus betrieblichen Altersversorgungen - im Alter als Einkommen besteuert. In der Regel ist Ihr Steuersatz dann aber günstiger als im Erwerbsleben. Zudem müssen gesetzlich Versicherte Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung leisten.
    Weitere Informationen zu Steuern- und Sozialversicherungsabgaben auf die Leistung der Sparkassen Pensionskasse.
Was passiert wenn ich sterbe?
  • Beim Tod in der Ansparphase erhalten Ihre Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder, nicht ehelicher Lebensgefährte) aus dem vorhandenen Kapital eine Hinterbliebenenrente. Auf Wunsch zahlen wir auch das Kapital aus.
    Zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen nach Beginn der Rentenphase können Sie zwischen einer Rentengarantiezeit oder einer Restkapitalverrentung wählen.
    In allen Fällen gilt: Wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind, dann wird das für die Todesfallleistung zur Verfügung stehende Kapital, höchstens jedoch ein Sterbegeld von derzeit 8.000 Euro, an die Erben gezahlt.
Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?
  • Sie können den Vertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber grundsätzlich weiterführen.
    Sollte der neue Arbeitgeber eine andere Gesellschaft bevorzugen, kann das Guthaben innerhalb von 15 Monaten auf die neue Versicherungsgesellschaft übertragen werden (Portabilität). Alternativ können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen weiterführen oder beitragsfrei stellen.

Kontakt

089 - 2160 9797
Wir sind Montag - Freitag von 08:00-18:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

service@s-pension.de

Sparkassen Pensionskasse AG
Warngauer Str. 30
81539 München