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Informationen für Rentner
- Kapital oder Rente – Sie entscheiden
- Auszahlung und Abrechnung
- Wichtiges zu Steuern und Sozialabgaben
- Krankenkassenfreibetrag bringt Entlastung
Auszahlung der Rente

Mit Beginn der Rentenzahlung erhalten Sie dann einmal pro Jahr eine Rentenmitteilung, in der wir Sie über die Höhe der Rente, die Zusammensetzung und die entsprechenden Kranken- und Pflegeversicherungsabgaben informieren.
Die Versteuerung Ihrer Rente müssen Sie selber im Rahmen Ihrer Steuererklärung vornehmen. Dazu erhalten Sie Anfang des Kalenderjahres die "Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen" nach § 22 Nr. 5 EStG. Die dort genannten Informationen werden von uns auch an Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt.
Bitte kontrollieren Sie in diesen Mitteilungen stets Ihre persönlichen Angaben, beispielsweise Name, Anschrift, Krankenkasse und Kontoverbindung. Teilen Sie uns Änderungen schnellstmöglich schriftlich mit.
Steuern und Sozialabgaben
Die Leistung aus der Sparkassen Pensionskasse sind als sonstige Einkünfte in voller Höhe individuell zu versteuern, da die Einzahlungen in der Regel steuerfrei geleistet wurden. Bei den meisten Rentnern ist der Steuersatz in der Rentenphase aber wesentlich geringer und oftmals können zusätzliche Freibeträge genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Regelungen konkret auf Ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.
Krankenkassenfreibetrag bringt Entlastung

Ein Beispiel: Wer etwa eine Betriebsrente von 170 Euro bezieht, muss lediglich auf die 5,50 Euro über dem Freibetrag Beiträge entrichten.
Für die Pflegeversicherung gilt der neue Freibetrag nicht. Hier bleibt es bei der bisherigen Freigrenze.
Diese Änderung wurde 2020 eingeführt. Da die technische Umsetzung für die Krankenkassen sehr zeitaufwendig ist, kann es sein, dass es auch im Laufe diesen Jahres noch zu rückwirkenden Erstattungen und Korrekturen der Rentenzahlungen kommen kann.
Wir sind auf die Rückmeldung der Krankenkassen über die Höhe der abzuführenden Beiträge angewiesen, so dass wir den Freibetrag nicht automatisch berücksichtigen können.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihren Krankenkassenbeiträgen oder zur Erstattung direkt an Ihre Krankenkasse.