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Nachhaltigkeit in der SPM-Gruppe

Die SPM-Gruppe verfolgt mit der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG einen ganzheitlichen ESG-Integrationsansatz, der Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitschancen in der Kapitalanlage berücksichtigt, jedoch nicht nach den Anforderungen der Taxonomieverordnung gesteuert wird.  
Die Sparkassen Pensionskasse AG ist im Jahr 2013 den Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment PRI (Principles for Responsible Investment) beigetreten. Damit hat sie sich verpflichtet, aktiv für ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Belange der Unternehmensführung einzutreten und die Prinzipien der PRI bei ihren Investmentstrategien zu berücksichtigen.  
Die Prinzipien sehen u. a. die Integration von sozialen, umweltrelevan­ten und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien in die Analyse- und Entscheidungsprozesse bei der Kapitalanlage vor. Über die in diesem Zusammenhang umgesetzten Maßnahmen berichtet die Sparkassen Pensionskasse AG jährlich. Der Bericht ist auf der Website der PRI abrufbar unter https://www.unpri.org/. Weitere Informationen zur Anlagepolitik der Sparkassen Pensionskasse AG finden Sie hier.
Die Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlagerichtlinien für aktive Mandate wird angestrebt und – so weit unter Kosten-Nutzen-Aspekten vertretbar – umgesetzt. Nachhaltig­keits­aspekte der Anlagen sind zudem regelmäßig Gegenstand der Anlage­ausschusssitzungen.
Insgesamt werden Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung derzeit nicht explizit und dadurch letztlich nicht aus­schlaggebend bei Anlageentscheidungen beider Gesellschaften berücksichtigt.

Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand: 20.12.2022)

Die Sparkassen Pensionskasse AG und die Sparkassen Pensionsfonds AG sind als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sogenannte Finanzmarktteilnehmer und gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu ihrer Strategie und ihrer Ausrichtung in Bezug auf ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren zu veröffentlichen.
Die S-Pensionsmanagement GmbH fungiert teilweise als Vermittler der beiden Gesellschaften und muss daher ebenfalls ihre Ausrichtung als sogenannter Finanzberater offenlegen.  

Sparkassen Pensionskasse AG als Finanzmarktteilnehmer

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen
  • Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf unsere Reputation haben könnten.
    Wir analysieren und bewerten regelmäßig, wie sich verschiedene Risiken auf unsere Investitionen und damit auf unser Sicherungskapital auswirken können. Die in diesem Prozess hinterlegte Risikosteuerungssystematik ist auf Sicherheit und Ertrag ausgerichtet. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht werden sämtliche Vermögenswerte so angelegt, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt sind. Die einzelnen Anlagen werden dabei in an­ge­messener Weise gemischt und gestreut, damit eine übermäßige Risiko­konzentration vermieden wird. Eine Analyse zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage findet regelmäßig statt. In dieser werden auch die Auswirkungen für die Sparkassen Pensionskasse AG beleuchtet. Es wurden bislang keine notwendigen Anpassung des Risikomodells festgestellt. Die verfolgte Risikoschätzung berücksichtigt dabei alle in den Märkten und in der Vergangenheit eingetretenen Verlustphasen, auch diejenigen, die auf Risiken aus dem ESG-Umfeld zurückzuführen sind (z.B. Reaktorunfall Fukushima).
    Eine explizite Quantifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt jedoch derzeit nicht.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
  • Aktuell berücksichtigen wir keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
    Unser Geschäftsmodell baut darauf auf, die Verpflichtungen aus den Versorgungsverträgen dauerhaft zu erfüllen. Diesem Hauptziel müssen andere Ziele untergeordnet werden. Da derzeit weder eine ausreichende Datenbasis zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorliegt noch grundsätzlich absehbar ist, wie sich die Rendite von Investitionen bei Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verhalten würde, verfolgen wir bis auf Weiteres eine herkömmliche Anlagestrategie. Dabei stehen der Ertrag und die Sicherheit unserer Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
  • Wir haben sämtliche Bereiche, Funktionen und Tätigkeiten nach versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß unternehmensintern bzw. an externe Dienstleister ausgegliedert. Wir beschäftigen daher keine eigenen Mitarbeiter und verfassen insoweit auch keine Grundsätze zur Vergütungspolitik. Vor diesem Hintergrund erfolgen keine Aussagen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik.
Änderungen seit Inkrafttreten der Offenlegungspflichten am 10.03.2021
  • Seit dem 20.12.2022 stellen wir die offenlegungspflichtigen Inhalte für die Gesellschaften der SPM-Gruppe getrennt dar. Ferner erklären wir genauer, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsrisiken zwar berücksichtigen, aber nicht explizit quantifizieren. Da wir keine nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, nennen wir die Gründe, warum wir das nicht tun.
    Die Veröffentlichung vom 15.03.2021 finden sie hier.

Sparkassen Pensionsfonds AG als Finanzmarktteilnehmer

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen
  • Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf unsere Reputation haben könnte.
    Wir analysieren und bewerten regelmäßig, wie sich verschiedene Risiken auf unsere Investitionen und damit auf unser Sicherungskapital auswirken können. Die in diesem Prozess hinterlegte Risikosteuerungssystematik ist auf Sicherheit und Ertrag ausgerichtet. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht werden sämtliche Vermögenswerte so angelegt, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt sind. Die einzelnen Anlagen werden dabei in an­ge­messener Weise gemischt und gestreut, damit eine übermäßige Risiko­konzentration vermieden wird. Eine Analyse zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage findet regelmäßig statt. In dieser werden auch die Auswirkungen für die Sparkassen Pensionsfonds AG beleuchtet. Es wurden bislang keine notwendigen Anpassung des Risikomodells festgestellt. Die verfolgte Risikoschätzung berücksichtigt dabei alle in den Märkten und in der Vergangenheit eingetretenen Verlustphasen, auch diejenigen, die auf Risiken aus dem ESG-Umfeld zurückzuführen sind (z.B. Reaktorunfall Fukushima). Eine explizite Quantifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt jedoch derzeit nicht.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
  • Aktuell berücksichtigen wir keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
    Unser Geschäftsmodell baut darauf auf, die Verpflichtungen aus den Versorgungs­verträgen dauerhaft zu erfüllen. Diesem Hauptziel müssen andere Ziele untergeordnet werden. Da derzeit weder eine ausreichende Datenbasis zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorliegt noch grundsätzlich absehbar ist, wie sich die Rendite von Investitionen bei Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltig­keits­faktoren verhalten würde, verfolgen wir bis auf Weiteres eine her­kömmliche Anlagestrategie. Dabei stehen der Ertrag und die Sicherheit unserer Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
  • Wir haben sämtliche Bereiche, Funktionen und Tätigkeiten nach versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß unternehmensintern bzw. an externe Dienstleister ausgegliedert. Wir beschäftigen daher keine eigenen Mitarbeiter und verfassen insoweit auch keine Grundsätze zur Vergütungspolitik. Vor diesem Hintergrund erfolgen keine Aussagen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik.
Änderungen seit Inkrafttreten der Offenlegungspflichten am 10.03.2021
  • Seit dem 20.12.2022 stellen wir die offenlegungspflichtigen Inhalte für die Gesellschaften der SPM-Gruppe getrennt dar. Ferner erklären wir genauer, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsrisiken zwar berücksichtigen, aber nicht explizit quantifizieren. Da wir keine nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, nennen wir die Gründe, warum wir das nicht tun.
    Die Aussagen zur Vergütungspolitik sind unverändert geblieben. 
    Die Veröffentlichung vom 15.03.2021 finden sie hier.

S-PensionsManagement GmbH als Finanzberater

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Versicherungsberatungstätigkeiten
  • Da wir ausschließlich Altersvorsorgeprodukte der Sparkassen Pensionskasse AG vermitteln, ist unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsberatungstätigkeit identisch mit der Strategie der Sparkassen Pensionskasse AG zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in deren Investitionsentscheidungen.
    Unter Nachhaltigkeitsrisiken verstehe wir Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Sparkassen Pensionskasse AG und damit auch auf uns als ihr Finanzberater haben könnte.
    Die Sparkassen Pensionskasse AG analysiert und bewertet regelmäßig, wie sich verschiedene Risiken auf deren Investitionen und damit auf das Sicherungskapital auswirken können. Die in diesem Prozess hinterlegte Risikosteuerungssystematik ist auf Sicherheit und Ertrag ausgerichtet. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht werden sämtliche Vermögenswerte so angelegt, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt sind. Die einzelnen Anlagen werden dabei in an­ge­messener Weise gemischt und gestreut, damit eine übermäßige Risiko­konzentration vermieden wird. Eine Analyse zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage findet regelmäßig statt. In dieser werden auch die Auswirkungen für die Sparkassen Pensionskasse AG beleuchtet. Es wurden bislang keine notwendigen Anpassung des Risikomodells festgestellt. Die verfolgte Risikoschätzung berücksichtigt dabei alle in den Märkten und in der Vergangenheit eingetretenen Verlustphasen, auch diejenigen, die auf Risiken aus dem ESG-Umfeld zurückzuführen sind (z.B. Reaktorunfall Fukushima).
    Eine explizite Quantifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt jedoch derzeit nicht.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen bei unserer Versicherungsberatung
  • Da wir ausschließlich Altersvorsorgeprodukte der Sparkassen Pensionskasse AG vermitteln und die Sparkassen Pensionskasse AG aktuell keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, können auch wir derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
    Das hat folgende Gründe:
    Das Geschäftsmodell der Sparkassen Pensionskasse AG baut darauf auf, die Verpflichtungen aus den Versorgungsverträgen dauerhaft zu erfüllen. Diesem Hauptziel müssen andere Ziele untergeordnet werden. Da derzeit weder eine ausreichende Datenbasis zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorliegt noch grundsätzlich absehbar ist, wie sich die Rendite von Investitionen bei Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verhalten würde, verfolgt die Sparkassen Pensionskasse aG bis auf Weiteres eine herkömmliche Anlagestrategie. Dabei stehen der Ertrag und die Sicherheit unserer Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
  • Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, eine Produktvariante des von der Sparkassen Pensionskasse AG hergestellten Versicherungsproduktes zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.
Änderungen seit Inkrafttreten der Offenlegungspflichten am 10.03.2021
  • Zum 20.12.2022 haben wir unsere Aussagen zur Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsauswirkungen entsprechend den Aussagen der Sparkassen Pensionskasse AG als unserem einzigen Produktgeber angepasst. Die Aussagen zu unserer Vergütungspolitik haben wir inhaltlich geschärft. 
    Die Veröffentlichung vom 15.03.2021 finden sie hier.

Produktbezogene Offenlegung zur PensionsRente Komfort

Allgemeine Informationen zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt
Informationen zum Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien
Änderungshistorie
  • Zum 23.12.2022 hat sich die nachhaltigkeitsbezogene Einstufung des Investmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien geändert. Unsere Fondsgesellschaft klassifiziert ihn als Fonds, der ökologische oder soziale Merkmale nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 fördert („bewirbt“). Wir haben unsere diesbezüglichen Aussagen in unserem Merkblatt „Allgemeine Informationen zu Ihrem Altersvorsorgeprodukt“ ab Frage 17 mit Wirkung zum 09.01.2023 entsprechend geändert. Die vorherige Fassung mit Stand 17.12.2022 finden Sie hier.