- Spezialfonds
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Der Großteil der zum Zwecke der eigenen Kapitalanlage gehaltenen Aktieninvestments der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG wird in Form eines Spezialfonds von der Deka Investment GmbH als Vermögensverwalter im Sinne des AktG verwaltet. Die Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die Ausübung von Stimmrechten wurden vollständig an den Vermögensverwalter übertragen, weswegen auf dessen Dokumente zur Mitwirkungspolitik und dem Abstimmungsverhalten als Informationen im Sinne von § 134b Abs. 1-4 AktG verwiesen wird.Die entsprechenden Veröffentlichungen können auf der folgenden Website abgerufen werden:
Deka Corporate Governance
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- Publikumsfonds und ETFs
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Diese Anlageformen werden sowohl zur Eigenanlage (mittelbar als Zielfonds über den Spezialfonds) als auch im Rahmen von fondsgebundenen Rentenversicherungen auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers / Versorgungsanwärters sowie zur diesbezüglichen Bevorratung genutzt. Mit diesen Anlageformen geht auch eine vollständige Übertragung von Mitwirkungs- und Stimmrechten an den jeweiligen Fondsanbieter bzw. Vermögensverwalter einher. Daher wird für die Informationen gemäß § 134b Abs. 1-4 AktG auf die Internetseiten der jeweiligen Vermögensverwalter verwiesen.Zu beachten sind auch die veröffentlichten Fondsinformationen und insbesondere die entsprechenden Verkaufsprospekte. Darüber hinaus erfolgen seitens der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG keine eigenen Aktivitäten in Bezug auf Mitwirkung und Abstimmungen in bzw. bei den Portfoliogesellschaften.
Deka Investment GmbH:- Deka-BR 35, ISIN: DE0005424576
- Deka-BR 55, ISIN: DE0005424550
- Deka-BR 75, ISIN: DE0005424543
- Deka-BR 100, ISIN: DE0005424519
- Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect, ISIN: DE000DK1CJS9
- DekaLux-Geldmarkt: Euro, ISIN: LU0052863874
- Deka-VarioInvest TF, ISIN: DE0009771824
- Deka-MegaTrends CF, ISIN: DE0005152706
- Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF, ISIN: LU2109588199
Die Mitwirkungspolitik, die Grundsätze der Abstimmungspolitik und die Abstimmungsergebnisse können zudem auf der folgenden Website abgerufen werden: https://www.deka.de/corporate governance
BlackRock Asset Management Ireland Limited:- iShares European Property Yield UCITS ETF, ISIN: IE00B0M63284
- iShares Asia Property Yield UCITS ETF, ISIN: IE00B1FZS244
- iShares UK Property UCITS ETF, ISIN: IE00B1TXLS18
- iShares US Property Yield UCITS ETF, ISIN: IE00B1FZSF77
- iShares MSCI EM IMI ESG Screened UCITS ETF, ISIN: IE00BFNM3N12
- iShares MSCI Europe ESG Screened UCITS ETF, ISIN: IE00BFNM3F38
- iShares MSCI USA ESG Screened UCITS ETF, ISIN: IE00BFNM3H51
- iShares Japan Index Fund (IE), ISIN: IE00B39J2X56
- iShares Pacific Index Fund (IE), ISIN: IE00B39J2Z70
BlackRock Asset Management Deutschland AG:Die Policy zur Mitwirkungspolitik gemäß zweiter EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie das Abstimmungsverhalten können zudem auf der folgenden Website abgerufen werden: BlackRock Investment Stewardship
UBS Europe SE:Die Policy zur Mitwirkungspolitik gemäß zweiter EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie das Leitlinien zur Ausübung von Stimmrechten können zudem auf der folgenden Website abgerufen werden: UBS Information for investors
PIMCO Global Advisors (Ireland) Limited:Die Policy zur Mitwirkungspolitik gemäß zweiter EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie das Leitlinien zur Ausübung von Stimmrechten können zudem auf der folgenden Website abgerufen werden: Erklärung zur Aktionärsrechterichtlinie II
LGIM Managers (Europe) Limited:Die Policy zur Mitwirkungspolitik gemäß zweiter EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie das Leitlinien zur Ausübung von Stimmrechten können zudem auf der folgenden Website abgerufen werden: Investment stewardship & governance | LGIM Institutional
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Angaben nach § 134c AktG
Bei den indirekten Investments der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG handelt es sich um solche Zielanlagen, die von der Deka als Vermögensverwalter bzw. ihren Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgelegt wurden. Zur Unterstützung von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern bei der Erfüllung der Offenlegungspflichten nach
§ 134c Abs. 1 - 3 AktG stellen die untenstehend genannten Kapitalverwaltungsgesellschaften der Deka-Gruppe (Deka)
§ 134c Abs. 1 - 3 AktG stellen die untenstehend genannten Kapitalverwaltungsgesellschaften der Deka-Gruppe (Deka)
- Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main
- Deka Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main
die nachfolgenden Informationen zu den von ihr verwalteten Fonds zur Verfügung.
Zusätzlich zu diesen Informationen verweisen die Sparkassen Pensionskasse AG sowie Sparkassen Pensionsfonds AG auf die von ihr auf dieser Website veröffentlichten Grundsätze ihrer Anlagepolitik.
1. Hauptelemente der Anlagestrategie der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG (jeweils „Anleger“) bei der Deka
Der Anleger legt sein Vermögen ganz oder teilweise als indirekte Aktienanlage in einem oder mehreren Fonds oder Fonds-Segmenten an, die von der Deka aufgelegt wurden. Die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH sind deutsche, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 S. 2 lit. b AktG.
Das Kapitalanlageziel des Anlegers dient der Sicherstellung der mittel- bis langfristigen Bedienung seiner Verpflichtungen. Die Kapitalanlage erfolgt dann unter Berücksichtigung des Profils und der Laufzeit der zugrundeliegenden zukünftigen (Zahlungs-) Verpflichtungen des Anlegers. Der Kapitalanlageprozess des Anlegers bezogen auf seine Gesamtanlagen umfasst regelmäßig die Festlegung der internen Anlagegrundsätze, die Steuerung mittels eines Asset-Liability-Management-Ansatzes, die Ableitung einer Strategischen Asset Allokation und taktische Maßnahmen. Ein adäquates Risikomanagement ist typischerweise zudem ein weiterer wichtiger Bestandteil des Kapitalanlageprozesses.
Dementsprechend stehen bei der Kapitalanlage die Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität, Qualität und Liquidität sowie Nachhaltigkeit im Vordergrund. Auf dieser Basis verfolgt der Anleger in der Regel eine meist langfristige Anlagestrategie (passend zu seinen meist langfristigen Verbindlichkeiten), die nicht auf kurzfristige Renditen, sondern auf marktgerechte, dauerhafte und stetige Ertragsströme ausgerichtet ist.
Das Management des oder der bei der Deka verwalteten Fonds bzw. Fondssegmente des Anlegers erfolgt durch einen oder mehrere spezialisierte Asset Manager. Es kann sich dabei um die Deka und/oder Dritte handeln. Der bzw. die Asset Manager ist bzw. sind durch klare Vorgaben und Begrenzungen gebunden. Neben einer täglichen Ex-post-Überwachung der Vorgaben durch die Deka als Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt, wenn es sich bei dem Asset Manager um einen Dritten handelt, eine regelmäßige oder fallbezogene Berichterstattung zur jeweiligen Anlagestrategie durch den bzw. die beauftragten Asset Manager gegenüber der Deka.
Die konkrete Anlagestrategie orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen des Anlegers und seiner individuellen Anlagestrategie. Diese werden durch den Anleger basierend auf einem Asset-Liability-Modell ermittelt und regelmäßig überprüft. Im Fokus stehen dabei in der Regel:
- Abgleich von Risiken, Ertrag und Stabilität der Wertentwicklung
- Diversifikation (Instrumente, Regionen, Management-Stile).
Die Zielsetzung einer breiten Streuung ist, Kursschwankungen über alle Anlagesegmente möglichst auszugleichen und somit schwankungsärmere Ergebnisse zu realisieren.
Darüber hinaus sollen durch angepasste Fondsstrukturierung und effiziente Gestaltung anlagespezifischer Aufgaben Effizienz- und Kostenvorteile erzielt werden. Dazu gehört auch die kontinuierliche Überwachung der Kostenbelastung, um Chancen zur Kostenreduzierung nutzen zu können.
Risikosteuerung und -überwachung der Anlagen richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben, nach den spezifischen Liquiditätsanforderungen des Anlegers sowie nach dessen Risikotragfähigkeit.Mit Hilfe geeigneter Verfahren oder Instrumente, zum Beispiel Simulationsrechnungen, wird darauf geachtet, dass die verfolgte Anlagestrategie vom Grundsatz her den Anlagezielen des Anlegers entspricht.
Die Deka vertritt als Kapitalverwaltungsgesellschaft für die von ihr verwalteten Fonds die Interessen des Anlegers gegenüber Portfoliogesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten auf Hauptversammlungen.Dabei handelt die Deka ausschließlich im Interesse des Anlegers. Die Deka kann gegebenenfalls zur Unterstützung die Dienste eines Stimmrechtsvertreters in Anspruch nehmen. Weiterhin kann auf Wunsch des Anlegers die Ausübung von Aktionärsrechten auf einen Dritten übertragen werden.
Die Deka veröffentlicht ihre Mitwirkungspolitik unter: https://www.deka.de/privatkunden/ueberuns
2. Angaben über die Vereinbarung zwischen der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG (jeweils „Anleger“) bei der Deka
Der Anleger hat die Deka mit der Verwaltung seines Vermögens beauftragt. Die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH sind deutsche, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 S. 2 lit. b AktG.
Grundlage für die Verwaltung des Vermögens stellt eine Vereinbarung zwischen dem Anleger und der Deka dar. Diese entspricht den branchenweit verwendeten und marktüblichen Mustern (wie z.B. Rahmenvertrag über die Verwaltung von Sondervermögen, Anlagebedingungen, Anlagerichtlinien) des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI).
Im Kontext der Vermögensverwaltung für den Anleger können ein oder mehrere spezialisierte Asset Manager (wie z.B. die Deka) mit dem Portfoliomanagement eines oder mehrerer von der Deka verwalteten Fonds bzw. Fondssegmente mandatiert werden. Die Rechtsverhältnisse zwischen Anleger, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Asset Managern sind in umfangreichen Vertragswerken geregelt.
In den Fondsverträgen (Rahmenvertrag über die Verwaltung von Sondervermögen) zwischen Anleger und Deka ist Folgendes geregelt:
Wertpapierleihegeschäfte können vertraglich zulässig sein.
Die Deka erhält für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Kapitalverwaltungsgesellschaft eine marktübliche fixe und/oder erfolgsabhängige Vergütung. Ebenso erhalten der bzw. die mandatierten Asset Manager eine marktübliche Vergütung für ihre Tätigkeit. Die bei der Berechnung der Vergütung zum Einsatz kommende Methode leitet sich aus den Fondsverträgen (Rahmenvertrag über die Verwaltung von Sondervermögen) ab.
Die Leistungen von Kapitalverwaltungsgesellschaft und Asset Manager(n) unterliegen einer regelmäßigen Bewertung.
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anleger und der Deka wurden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Vertragspartei ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.
Nicht Gegenstand ausdrücklicher Regelungen in den Fondsverträgen (Rahmenvertrag über die Verwaltung von Sondervermögen) zwischen Anleger und Deka ist Folgendes:
Die Verträge enthalten keine Vereinbarungen zur Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung einzelner Portfoliogesellschaften bei der Anlageentscheidung oder zur Mitwirkung in der Gesellschaft, insbesondere durch Ausübung der Aktionärsrechte. Grund hierfür ist, dass die Deka grundsätzlich – auch ohne explizite vertragliche Vereinbarungen – stets im Interesse ihrer Anleger handelt und daher am langfristigen Erfolg der Portfoliogesellschaften interessiert ist.
Im Engagement bei Portfoliounternehmen sieht sie den Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung von Investments. Darum versucht sie, ihren Einfluss als aktiver Aktionär zu nutzen, um Unternehmen zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen.
Bei der Kapitalanlage stehen die Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität, Qualität und Liquidität sowie Nachhaltigkeit im Vordergrund. In diesem Zusammenhang können die dabei entstehenden Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten vom Anleger nachvollzogen werden, sind jedoch nicht Gegenstand expliziter vertraglicher Vereinbarungen mit der Deka.
Die Deka vertritt als Kapitalverwaltungsgesellschaft für die von ihr verwalteten Fonds die Interessen des Anlegers gegenüber Portfoliogesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten auf Hauptversammlungen. Dabei handelt die Deka ausschließlich im Interesse des Anlegers. Die Deka kann gegebenenfalls zur Unterstützung die Dienste eines Stimmrechtsvertreters in Anspruch nehmen. Weiterhin kann auf Wunsch des Anlegers die Ausübung von Aktionärsrechten auf einen Dritten übertragen werden.
Die Deka veröffentlicht ihre Mitwirkungspolitik hier.