-
Eine Kombination, die sich lohnt:
Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung
Regelmäßiges Thema in der Privatkundenberatung der Sparkassen sind die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Denn die große Mehrheit der Arbeitnehmer hat Anspruch auf VL. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und Tarifvertrag sind das bis zu 40 Euro monatlich. Das heißt, bis zu 480 Euro im Jahr können Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt erhalten, wenn sie diesen Zuschuss in einen Sparplan anlegen. Die meisten wählen dafür einen Fonds- oder Banksparplan. Für VL fallen jedoch auch Steuern und Sozialabgaben an. Das bedeutet, dass der Staat bei den VL mitkassiert und dadurch das Nettogehalt gemindert wird.
Eine sinnvolle Alternative zu Fonds- oder Banksparplänen der Sparkassen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), auf die jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat. Denn anders als bei klassischen Formen der VL fließen bei der Entgeltumwandlung die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt und sind damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Wer seine VL in die bAV einzahlt, spart nicht nur Steuern und Sozialabgaben, sondern kann bei nahezu gleichem Nettogehalt sehr viel höhere Beträge in die Altersvorsorge fließen lassen.
So kann beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.500 Euro und einem VLAnlagebetrag von 40 Euro im Monat insgesamt 80 Euro für seine spätere Betriebsrente ansparen, ohne dass sein Nettogehalt im Vergleich zu klassischen Formen der VL merklich gemindert wird (siehe. Rechenbeispiel). Die Sparkassen Pensionskasse bietet unter www.s-pension.de einen Gehaltsrechner, mit dem Sparkassenberater individuell für ihre Kunden die Vorteile einer Entgeltumwandlung unter Einbeziehung der VL berechnen können.
Außerdem sehen mittlerweile auch immer mehr Tarifverträge vor, dass die VL nicht mehr in die klassischen Verträge fließen, sondern als sogenannte „Altersvorsorgeleistungen“ für die betriebliche Altersversorgung genutzt werden. Dies zeigt auch das Beispiel der medizinischen Fachangestellten, die dafür sogar noch mit einem Zuschuss des Arbeitgebers belohnt werden. Der Sparkassenberater sollte gemeinsam mit dem Kunden möglichst auch immer einen Blick in den Tarifvertrag werfen.
Auch für Azubis interessant
Allein im vergangenen Jahr haben über eine halbe Million junge Menschen einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen (destatis). Mit Ausbildungsbeginn geht oft der erste Gang zum Sparkassenberater einher. Dies ist eine gute Möglichkeit, das Thema VL anzusprechen. Denn die Umwandlung der VL in eine bAV ist auch für Auszubildende interessant. Auszubildende haben ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltumwandlung und auch ihnen stehen in den meisten Fällen Vermögenswirksame Leistungen zu. Zwar steht das Thema Altersvorsorge bei jungen Menschen nicht an erster Stelle, aber es ist sinnvoll, gleich zum Ausbildungsstart damit zu beginnen. Denn zum einen profitieren sie – wie alle Arbeitnehmer auch – von den Vorteilen der Entgeltumwandlung und zum anderen arbeitet für sie die Zeit. Denn je früher sie beginnen, desto mehr profitieren sie vom Zinseszinseffekt.
Autorin: Nicole Siebel, Leiterin Marketing und Vertriebsunterstützung [3.054 Zeichen inkl. Leerzeichen]
Rechenbeispiel der Sparkassen Pensionskasse AG |
VL-Sparen | bAV statt VL |
Bruttogehalt | 2.500 | 2.500 |
VL als Bruttozuschuss | 40 | 40 |
Zwischensumme | 2.540 | 2.540 |
J. Entgeldumwandlung (40 Euro VL + 40 Euro bAV-Beitrag |
-80 | |
Brutto gesamt | 2.540 | 2.460 |
Steuer | -379 | -356 |
Sozialabgaben | -497 | -482 |
Nettogehalt | 1.664 | 1.622 |
Überweisung VL | 40 | - |
Netto-Auszahlung | 1.624 | 1.622 |
Durch die Umwandlung der VL in bAV ergibt sich bei fast identischem Netto ein Sozialbeitrag von 80 Euro. Deutlich mehr Leistung bei gleichem Einsatz! |
Quelle: Gehaltsrechner Sparkassen Pensionskasse www.s-pension.de